Wird in einem Land nur Ausländern (sog. Gebietsfremden) die Konvertibilität (freie Austauschbarkeit) einer Währung in andere Währungen garantiert, so wird diese Regelung als Ausländerkonvertibilität bezeichnet.

Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.