Ein Aktienhändler handelt (kauft und verkauft) gewerbsmässig Aktien und ähnliche Wertpapiere. Der Aktienhändler wird oft auch als Broker oder (Effekten-) Makler bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch nicht zutreffend, da Makler nur als Vermittler auftreten, der Händler jedoch Eigentum an der gehandelten Sache erwirbt.
Der Aktienhändler agiert überwiegend auf Kundenwunsch oder nach festgelegten Verfahren (Arbitrage). Er unterscheidet sich dadurch vom Spekulanten (Intraday-Trader).

-Siehe auch:
"Aktienhändler" findet sich im WZ2003 Code "65.23.3"
  Aktienhändler (Wertpapierhändler auf eigene Rechnung)