Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) ist eine selbständige Bundesober­behörde im Geschäftsbereich des Bundes­finanzministeriums.

Es wurde am 1. Januar 1962 in Berlin errichtet. Nach Maßgabe des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) übt es die Aufsicht über die Kredit- und Finanz­dienstleistungs­institute in der BRD aus. Ziel dieser Gesetze und der ihrer Durchsetzung dienenden Überwachung der Institute ist es, Risiken und Störungen vorzubeugen, die das reibungslose Funktionieren der Finanzmärkte gefährden könnten. Es setzt einen ordnungsrechtlichen Rahmen für die innere Struktur und die Geschäftstätigkeit der Kredit- und Finanz­dienstleistungs­institute, schließt aber Einflussnahmen auf die geschäftspolitischen Entscheidungen der Institute aus. Das KWG sieht vor, dass Bank- und Finanz­dienstleistungs­geschäfte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des BAKred betrieben werden dürfen, und normiert die Voraussetzungen, unter denen die Erlaubnis erteilt werden darf und ggf. widerrufen werden kann. Werden derartige Geschäfte ohne Erlaubnis betrieben, hat das Bundesaufsichtsamt dagegen vorzugehen. Aufgrund des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994 wurde der Sitz des Amtes nach Bonn verlegt.