English: base rate, Español: tipo de interés base, Português: taxa base, Français: taux de base, Italiano: tasso base
Basiszins bezeichnet im Finanzkontext einen Referenzzinssatz, der als Grundlage für die Berechnung variabler Zinssätze oder für gesetzliche Zinsansprüche dient.
Definition:
Der Basiszins ist ein von der Deutschen Bundesbank halbjährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) festgelegter Zinssatz, der sich an der aktuellen Zinsentwicklung des Euro-Währungsgebiets orientiert. Er dient in Deutschland als wichtige gesetzliche Referenzgröße gemäß § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Wesentliche Merkmale und Funktion:
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Gesetzlicher Referenzsatz: Seine primäre Bedeutung liegt in der Berechnung von Verzugszinsen (§ 288 BGB) und anderen gesetzlichen Zinsansprüchen.
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Verzugszinssatz: Der gesetzliche Zinssatz für Forderungen, bei denen ein Schuldner in Verzug geraten ist, berechnet sich als Basiszins plus einem gesetzlich festgelegten Aufschlag (z.B. 5 Prozentpunkte für Verbrauchergeschäfte oder 9 Prozentpunkte für Geschäftskunden).
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Berechnungsgrundlage: Der Basiszins wird aus dem Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (EZB) abgeleitet und mit einer geringen Abweichung versehen. Er spiegelt somit die allgemeine Zinslandschaft der Eurozone wider.
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Variable Verzinsung: Er kann auch in Verträgen als Referenzwert für variable Zinssätze verwendet werden. Der tatsächliche Zinssatz ergibt sich dann aus dem Basiszins zuzüglich oder abzüglich einer vertraglich vereinbarten Marge.
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Historisch: Er ersetzte 2002 den früheren Diskontsatz der Bundesbank als gesetzlicher Referenzsatz.
Der Basiszins ist somit ein zentraler, gesetzlich verankerter Indikator, der nicht nur die Grundlage für Strafzinsen bildet, sondern auch die Zinssensitivität der deutschen Rechtsordnung zur EZB-Geldpolitik sicherstellt.
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