Ein Genussschein ist ein Wertpapier, bei dem der Käufer als Fremdkapitalgeber fungiert und berechtigt ist, am Gewinn zu partizipieren.

Im Gegensatz zu einer Anleihe ist bei einem Genussschein die Ausschüttung abhängig vom erwirtschafteten Gewinn der AG. Diese Ausschüttung ist in guten Zeiten meist höher als bei festverzinslichen Wertpapieren. Im Gegensatz zu einer Aktie gehen mit dem Besitz eines Genussscheins keine Stimmrechte einher. Trotzdem besitzt er Eigenkapitalcharakter.

Es gibt folgende vier Genussscheintypen:

  1. Festverzinsliche Wertpapiere mit Beteiligung am Verlust
  2. Genussscheine mit Mindestausschüttung sowie dividendenabhängigem Bonus
  3. Genussscheine mit vollkommen dividendenabhängiger Ausschüttung und
  4. Genussscheine mit renditeabhängiger Ausschüttung, wobei sich die Rendite aus dem Verhältnis von Bezugsergebnis zu Bezugskapital zusammensetzt.

Außerdem existieren Genussscheine mit Options- und Wandelrechten.