Das Börsensegment "geregelter Freiverkehr" ist mit Wirkung vom 1. Mai 1987 zusammen mit "ungeregelter Freiverkehr" zu dem einheitlichen Börsensegment "Freiverkehr" zusammengefasst worden.


Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.