Das Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften - KAGG - besteht seit 1957 und dient dem Schutz der Anleger.
Es verpflichtete die Investmentgesellschaften zur Einhaltung bestimmter Anlagegrundsätze, z. B. der Risikostreuung. Es wurde 2003 durch das Kapitalanlagegesetzbuch ersetzt.