Die Angabe zur Tilgungsverrechnung gibt Auskunft darüber, wann vom Kunden eingehende Tilgungsleistungen mit der Darlehensrestschuld verrechnet werden. Grundsätzlich gibt es die taggenaue Verrechnung (Tag des Zahlungseinganges) oder die Verrechnung zu bestimmten Terminen (vierteljährlich, halbjährlich etc.).

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