Ein Verbot im Börsenhandel kann sich auf Usancen, Verträge oder Straftaten beziehen.
Strafrechtlich verboten sind --->Insidergeschäfte
Ein Verbot im Börsenhandel kann sich auf Usancen, Verträge oder Straftaten beziehen.
Strafrechtlich verboten sind --->Insidergeschäfte
Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.