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Der Begriff Versicherung hat grundsätzlich zwei Bedeutungen. Zum einen steht er für den Vertrag, der ein bestimmtes Risiko abdecken soll, zum Anderen wird der Vertragspartner, der das Risiko übernimmt, als Versicherung (oder Versicherer) bezeichnet.

Das Grundprinzip ist bei allen Versicherungen gleich: Viele zahlen in einen gemeinsamen Fonds ein, der von einem Versicherer verwaltet wird. Im vorher definierten Versicherungsfall bekommt man dann einen Ausgleich für den Schaden.

Im Prinzip kann jedes Risiko versichert werden, üblicherweise werden jedoch unkalkulierbare Risiken, die statistisch nicht erfassbar sind, nicht versichert (bestimmte Naturkatastrophen, Unternehmenserfolg, Schäden im Kriegsfall). Auch sind Risiken, die sich allein durch den Abschluss einer Versicherung erhöhen, ausgeschlossen. Daher wird Vorsatz (z.B. Selbstmord bei Lebensversicherungen) ausgeschlossen.

Die häufigsten Versicherungen sind

Streng genommen ist jedoch die Rentenversicherung keine Versicherung im obigen Sinne. Wegen des so genannten Generationenvertrags werden die Kosten für die Rente jeweils von der aktuellen Generation der Beitragszahler aufgebracht. Die Rentenversicherung hat nicht genügend Kapital, um alle Rentenansprüche bedienen zu können.

Bekannte Versicherer sind

  • Allianz SE (Versicherer für fast alle Risiken)
  • Münchener Rück (Rückversicherer)
  • Lloyds (Versicherungsmarkt, der lediglich Risiken und Versicherer zusammenbringt)

Nur der Vollständigkeit halber: Im juristischen Gebrauch kann eine Person auch eine Versicherung (wahrheitsgemäße Aussage über einen Tatbestand) abgeben. Üblicherweise wird das dann auch noch bekräftigt, also "Versicherung an Eides Statt" oder eidesstattliche Versicherung


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