Das Erhebungsverfahren bezieht sich im Finanzkontext auf den Prozess der Erfassung und Sammlung von Informationen zur Festsetzung von Steuern oder anderen Abgaben.
Hier sind einige Beispiele, die den Begriff erläutern:
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Einkommenssteuererhebung: Bei der Einkommenssteuererhebung erhebt das Finanzamt Daten über das Einkommen einer Person oder eines Unternehmens, um die Steuerbelastung zu berechnen. Dazu gehören beispielsweise Einkommensnachweise wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen oder Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Umsatzsteuererhebung: Bei der Umsatzsteuererhebung erhebt das Finanzamt Informationen über den Umsatz eines Unternehmens, um die Umsatzsteuer zu berechnen. Dazu gehören beispielsweise Umsatznachweise wie Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen.
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Vermögenssteuererhebung: Bei der Vermögenssteuererhebung erhebt das Finanzamt Daten über das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens, um die Vermögenssteuer zu berechnen. Dazu gehören beispielsweise Vermögensnachweise wie Grundbuchauszüge, Aktienportfolios oder Schätzungen von Immobilienwerten.
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Zoll- und Verbrauchsteuererhebung: Bei der Zoll- und Verbrauchsteuererhebung erhebt das Zollamt Daten über den Warenverkehr, um Zölle oder Verbrauchsteuern zu berechnen. Dazu gehören beispielsweise Zollanmeldungen, Frachtpapiere und Zollrechnungen.
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Betriebsprüfung: Die Betriebsprüfung ist ein spezielles Erhebungsverfahren, bei dem das Finanzamt die Geschäftsbücher eines Unternehmens überprüft, um die Richtigkeit der Angaben in der Steuererklärung zu überprüfen. Dabei werden alle relevanten Dokumente, wie Rechnungen, Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge geprüft und gegebenenfalls Nachfragen gestellt.
In allen Fällen dient das Erhebungsverfahren dazu, die korrekte Besteuerung sicherzustellen und Steuerhinterziehung oder -vermeidung zu verhindern. Die Durchführung des Erhebungsverfahrens kann unterschiedlich lang dauern, je nach Komplexität der zu prüfenden Fälle und der verfügbaren Ressourcen.
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