Ein Finanzierungsschatz des Bundes war ein nicht börsennotiertes Finanzierungspapier mit festen Laufzeiten von 1 oder 2 Jahren, die vom Bund ausgegeben werden.

Die kleinste Stückelung betrug € 500. Der Anlagehöchstbetrag pro Person beträgt € 250.000. Jeder außer einem Kreditinstitut kann sie erwerben. Ein Verkauf bzw. vorzeitige Rückgabe ist nicht möglich. Die Verzinsung erfolgt durch Zinsabzug (Diskont) vom Nominalwert (Abzinsungspapier).

Dies bedeutet, dass der Anleger einen Betrag unter 100% einzahlt und am Laufzeitende 100% zurückgezahlt werden.

Seit 2012 wird er nicht mehr aufgelegt, 2014 wurde der letzte zurückgezahlt.