Andere Definition:
Der Immobilienmakler (Grundstücksmakler, Wohnungsmakler) ist ein freier Gewerbetreibender (Eine Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung ist erforderlich.), der Interessenten Immobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Maklerprovision. (Courtage)
-Siehe auch:
"Immobilienmakler" findet sich im WZ2003 Code "70.31.0"
Immobilienmakler (Immobilienvermittlung)
-Siehe auch:
"Immobilienmakler" findet sich im WZ2003 Code "70.31.0"
Immobilienmakler (Immobilienvermittlung)