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Der Immobilienmakler (Grundstücksmakler, Wohnungsmakler) ist in der Regel ein freier Gewerbetreibender (Eine Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung ist erforderlich), der Interessenten Wohnimmobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt.

Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Maklerprovision (Courtage).


Siehe auch:
"Immobilienmakler" findet sich im WZ2003 Code "70.31.0"
Immobilienmakler (Immobilienvermittlung)

-Siehe auch:
"Immobilienmakler" findet sich im WZ2003 Code "70.31.0"
Immobilienmakler (Immobilienvermittlung)

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