Der Immobilienmakler (Grundstücksmakler, Wohnungsmakler) ist in der Regel ein freier Gewerbetreibender (Eine Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung ist erforderlich), der Interessenten Wohnimmobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt.
Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Maklerprovision (Courtage).
Siehe auch:
"Immobilienmakler" findet sich im WZ2003 Code "70.31.0"
Immobilienmakler (Immobilienvermittlung)
-Siehe auch:
"Immobilienmakler" findet sich im WZ2003 Code "70.31.0"
Immobilienmakler (Immobilienvermittlung)