Bei einem Kux handelte es sich um einen nennwertlosen Anteil an einer bergrechtlichen Gewerkschaft. 1985 wurden alle auf Kuxen basierenden Unternehmen umgewandelt in andere Gesellschaftsformen,

Seitdem gibt es in Deutschland keine Kuxe mehr.

Ein Kux stellt einen Anteil am Vermögen der Gewerkschaft dar. Anders jedoch als bei einer Aktie, waren die Kuxinhaber zum Nachschuss verpflichtet. Sie konnten dieser jedoch durch Rückgabe des Kux leicht entgehen.