Als Schatzanweisung gilt eine kurz- bis mittelfristige Schuldverschreibung der öffentlichen Hand oder aus den Sondervermögen des Bundes.

Man unterscheidet zwischen unverzinslichen Schatzanweisungen, bei welchen die Vergütung durch Diskontierung erfolgt und festverzinslichen Schatzanweisungen. Siehe: Kassenobligationen.


Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.