Als Spekulationsgewinn bezeichnet man den Gewinn aus Effektenverkäufen, die innerhalb eines Jahres nach ihren Erwerb getätigt werden.

Auf diese Gewinne wird die Einkommenssteuer erhoben. Innerhalb der Spekulationsfrist entstandene Verluste können den Gewinnen gegengerechnet werden.


Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.

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