Ein Verkaufsprospekt beschreibt die Eigenschaften der zum Verkauf angebotenen Investmentanteile bzw. Jungen Aktien.

1. Nach dem deutschen Investmentrecht muß vor Kaufabschluss von Investmentanteilen dem Erwerber ein Verkaufsprospekt mit den Bedingungen des betreffenden Fonds ausgehändigt werden. Er enthält alle wesentlichen Angaben für die Beurteilung der Investmentanlage und wird um den Rechenschaftsbericht und ggf. dem Halbjahresbericht ergänzt.
2. Seit 1991 ist jeder Emittent beim ersten öffentlichen Angebot von Wertpapieren zur Erstellung eines Verkaufssprospektes verpflichtet. Der Prospekt entspricht im Aufbau dem Börsenzulassungsprospekt (erforderlich für eine Zulassung zum Amtlichen Handel und Geregelten Markt), allerdings mit geringeren Anforderungen.

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