Eine Börsenprospekt (Börsenzulassungsprospekt) wird veröffentlicht, wenn ein Wertpapier an einer Börse zum amtlichen Handel zugelassen werden soll.

Dieser Börsenprospekt informiert die Öffentlichkeit über die Geschäftsfelder, die Unternehmensentwicklung, die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder und muss die letzte Bilanz der Aktiengesellschaft enthalten. Damit geht auch die Veröffentlichung der Emission in Börsenpflichtblättern, und ggf. überregionalen Zeitungen einher.

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