Ein Wertpapierauftrag kann mit dem Zusatz "interessewahrend" erteilt werden. Dieser Zusatz ermächtigt den Händler, im Interesse des Anlegers selbständig Limite zu setzen und den Marktentwicklungen anzupassen oder einen Auftrag in mehreren Tranchen und ggf.

über mehrere Tage zu verteilen. Interessewahrende Aufträge werden i. d. R. ohne Limitzusatz erteilt.

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