English: banking association, Español: asociación bancaria, Português: associação bancária, Français: association bancaire, Italiano: associazione bancaria
Bankenverband bezeichnet im deutschen Finanzkontext in der Regel eine Interessenvertretung (Lobbyverband) privater Banken.
Definition:
Ein Bankenverband (in Deutschland meist der Bundesverband deutscher Banken e. V. – BdB, oder ähnliche Verbände für spezifische Bankengruppen wie Sparkassen oder Genossenschaftsbanken) ist eine Organisation, die die gemeinsamen wirtschaftlichen und politischen Interessen der ihr angeschlossenen Kreditinstitute vertritt.
Wesentliche Merkmale:
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Interessenvertretung (Lobbying): Die Hauptaufgabe besteht darin, die Anliegen der privaten Banken gegenüber Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden, Politik und Öffentlichkeit zu vertreten. Dies umfasst die Einflussnahme auf die Gesetzgebung (z. B. Bankenregulierung, Verbraucherschutz) und die Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
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Mitglieder: Mitglieder sind in der Regel private Geschäftsbanken, einschließlich Großbanken, Regionalbanken und Privatbankiers.
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Öffentlichkeitsarbeit: Der Verband dient als zentraler Ansprechpartner für Medien und Öffentlichkeit zu bankwirtschaftlichen und finanzpolitischen Fragen. Er veröffentlicht Studien, Stellungnahmen und Pressemitteilungen.
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Einlagensicherung: In Deutschland organisiert der Bundesverband deutscher Banken (BdB) auch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, der über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehende, freiwillige Sicherungssysteme bereitstellt.
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Dienstleistungen: Der Verband bietet seinen Mitgliedern verschiedene Dienstleistungen, wie Rechtsberatung, Information und die Erstellung von Empfehlungen und Richtlinien.
Ein Bankenverband fungiert somit als zentrale Stimme und als Serviceeinrichtung der privaten Bankwirtschaft im politischen und regulatorischen Umfeld.
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