Eine Gewinnrücklage ist eine Rücklage, welche gemäß § 272 HGB ausschließlich aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres gebildet werden kann.

Dies unterscheidet Gewinnrücklagen von Kapitalrücklagen, welche dem Unternehmen von außen zugeführt werden. Gewinnrücklagen dienen u.a. der sogenannten Innenfinanzierung.