Eine Kapitalherabsetzung ist eine Maßnahme bei Kapitalgesellschaften, die die Höhe des Grund- bzw. Stammkapitals verringert.

Bei Aktiengesellschaften kann eine Kapitalherabsetzung durch drei verschiedene Maßnahmen erfolgen:

a) ordentliche Kapitalherabsetzung (Teilliquidation)

b) vereinfachte Kapitalherabsetzung (dient der Sanierung)

c) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien.

Der aus der Kapitalherabsetzung frei werdende Betrag ist in der GuV- Rechnung auszuweisen. Aus Sicht der Bilanz wird auf der Passivseite das Grundkapital verringert. Die entsprechende Buchung auf der Aktivseite wäre im Fall

a) der (teilweise) Verkauf des Anlagevermögens

b) die Ausbuchung eines Verlustvortrags

c) die Auflösung des Bestands eigener Aktien

Ohne den Verlustvortrag und eventuelle Verlustbringer im Anlagevermögen kann eine Kapitalgesellschaft wieder kreditfähig werden, allerdings wegen des nun geringeren haftenden Eigenkapitals wird auch der zukünftige Kreditrahmen geringer sein.

In jedem Fall ist eine Dreiviertelmehrheit der Aktionäre im Rahmen eines Haupt­versammlungs­beschlusses notwendig.

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