Als Obergrenze für die Höhe der Beteiligung setzen einige Beteiligungsgesellschaften die Eigenkapitalparität voraus.
Somit darf die neue Beteiligung maximal die Höhe des im Unternehmen vorhanden Eigenkapitals betragen. Damit wäre dann der neue Miteigentümer zu maximal 50% beteiligt. Bei einer Beteiligung im Rahmen eines Existenzgründungsvorhabens oder einer Wachstumsfinanzierung können auch zukünftige Perspektiven in Form der erwarteten Jahresüberschüsse zur Darstellung des Kapitals im Unternehmen herangezogen werden. Das hängt jedoch individuell von der Beteiligungsgesellschaft ab.