Eine Gewinnrücklage ist eine Rücklage, welche gemäß § 272 HGB ausschließlich aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres gebildet werden kann.

Dies unterscheidet Gewinnrücklagen von Kapitalrücklagen, welche dem Unternehmen von außen zugeführt werden. Gewinnrücklagen dienen u.a. der sogenannten Innenfinanzierung.

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