Ein Bürge ist eine Person (natürlich oder juristisch), der für Verpflichtungen des sogenannten Hauptschuldners gegenüber einem Gläubiger einsteht. Das zugrunde liegende Rechtsgeschäft nennt sich Bürgschaft.

Beispiel: Ein junger Mensch (Hauptschuldner) ohne eigenes Vermögen benötigt einen Kredit für die erste Wohnungsausstattung. Die Bank (Gläubiger) gewährt den Kredit nur, weil die Eltern als Bürgen (Nebenschuldner) mit in den Vertrag eintreten.

Der englische Begriff ist "sponsor", wobei das deutsche Wort Sponsor eine etwas andere Bedeutung hat.

Beschreibung

Ein Bürge ist eine Person oder eine Organisation, die rechtlich dazu verpflichtet ist, die Schulden einer anderen Person oder eines Unternehmens zu übernehmen, falls der eigentliche Schuldner zahlungsunfähig wird. Der Bürge tritt dabei als Sicherheitsleistung für die Rückzahlung der Schulden des Schuldners ein.

Anwendungsbereiche

Risiken

  • Zahlungsausfall des Schuldners
  • Verlust des Bürgen bei Insolvenz des Schuldners
  • Missverständnisse bei den Vertragsbedingungen

Beispiele

  • Der Vater fungierte als Bürge für den Autokredit seines Sohnes.
  • Die Bank verlangte einen Bürgen für die Hypothek des Hauses.

Beispielsätze

  • Der Bürge garantiert die Rückzahlung des Kredits.
  • Die Verantwortung des Bürgen erstreckt sich auf die Vertragsbedingungen.
  • Der Bankkunde benannte seinen Bruder als Bürgen für das Darlehen.
  • Das Gericht entschied, dass der Bürge für die Schulden des Schuldners haftet.
  • Die Bürgen stimmten der Verlängerung der Kreditlaufzeit zu.

Ähnliche Begriffe

  • Kautionsgeber
  • Sicherheitsleistung
  • Kreditnehmer
  • Gewährsmann

Zusammenfassung

Ein Bürge übernimmt die Verantwortung, die Schulden eines Schuldners zurückzuzahlen, falls dieser zahlungsunfähig wird. Dies kann in verschiedenen Finanzsituationen wie Kreditaufnahmen oder Verträgen auftreten. Obwohl die Bürgschaft ein Sicherheitsnetz darstellt, birgt sie auch Risiken wie Zahlungsausfälle und Verluste für den Bürgen. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen, bevor man als Bürge fungiert.

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