Unter Kapitalüberlassung versteht man den vertraglichen Transfer von Kapital. Insbesondere gibt es den Kredit (nicht haftendes Kapital) und die Investition (haftendes Kapital).
Die Dauer der Kapitalüberlassung bestimmt die Einhaltung der empfohlenen Fristenkongruenz zwischen Aktiva und Passiva. Bezüglich der Fristenkongruenz wird das Unternehmen meist anhand des auf der Aktiv-Seite gebundenen Kapitals entsprechendes Kapital auf der Passivseite suchen.
Beispiel:
Produktionsgebäude und langfristig in der Produktion genutzte Maschinen finanziert man am Besten über Eigenkapital oder langfristige Kredite.