Die Umsatzsteuer (Ust.) ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Umsatz erhoben wird. Üblich für Kleinbetriebe ist ein bestimmter Prozentsatz (4%) auf den erzielten Umsatz, während für größere Betriebe seit 1968 die Mehrwertsteuer (MWSt.) angewendet wird. Wie der Name besagt, wird hier nur der Mehrwert, der im Unternehmen geschaffen wird, besteuert.

In der Praxis führt das Unternehmen die Umsatzsteuer (derzeit bei den meisten Waren 19%) auf den erzielten Umsatz an das Finanzamt ab, erhält aber im Gegenzug, die gesamte Mehrwertsteuer, die in den Kosten und Investitionen des Unternehmens enthalten sind, erstattet.

Im alten System mit zuletzt 4% auf den Umsatz jeder Handelsstufe (z.B. Produzent, Großhändler, Einzelhandel) kam es bei komplexen Produkten zu Wettbewerbsverzerrungen, da sie die gezahlte Umsatzsteuer aufsummiert in den Endpreis einging. Große Unternehmen, die mehrere Handelsstufen vereinigten, konnten günstiger anbieten.

Durch die Einführung der Mehrwertsteuer zahlte jede Handelsstufe nur noch eine Steuer auf den geschaffenen Mehrwert. Eine Zusammenlegung von Handelsstufen brachte nun keinen Vorteil mehr. Allerdings erforderte die Einführung ein ziemliches Umdenken in allen Buchhaltungen. In den ersten 6 Monaten war daher die MWSt. auf einen leicht im Kopf nachzurechnenden Betrag von 10% festgelegt.

In der EU liegen heute die Steuersätze zwischen 17% (Luxemburg) und 27% (Ungarn)

Eine verbreitete Betrugsmasche basiert darauf, mit fingierten Rechnungen echter Unternehmen, sich die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen.

Siehe auch:
"Umsatzsteuer" findet sich im UNSPSC Code "93161605"
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