Die Zeichnungsfrist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen Anleger Neue Aktien zeichnen dürfen. Zunächst wird die AG einen Preis der neuen Aktien festlegen. Danach beginnt die Zeichnungsfrist.

Die Zeichnung selbst geschieht in Form einer Absichtserklärung, mit der sich Investoren zum Kauf einer festgelegten Anzahl von Aktien verpflichten.

Die Zeichnungsfrist endet dann mit einem von mehreren möglichen Ergebnissen:

  • Die neue Aktie wird vom Markt nicht angenommen, ein wesentlicher Teil des Angebots bleibt unverkauft. Dies ist ein eher unerwünschtes Ergebnis, denn die unverkauften Aktien bleiben im Besitz der AG oder der abwickelnden Bank und werden möglicherweise noch über die Börse verkauft. Diese vorhersehbaren Verkäufe drücken jedoch den Kurs.
  • Die neue Aktie wird vom Markt überwiegend angenommen. Kleinere Restbestände werden von der Bank oder einem Großaktionär übernommen.
  • Die Aktie wird leicht überzeichnet, d.h. es gibt mehr Interessenten als verfügbare Aktien. Dann kann (muss aber nicht) ein Großaktionär Aktien aus seinen Beständen abgeben, damit alle Zeichner voll bedient werden. Die Motivation könnte der Wunsch nach einer breiteren Streuung oder größerem Bekanntheitsgrad der Aktie sein. Diese Vorgehensweise nennt sich Greenshoe.
  • Die Aktie wird stark überzeichnet, dann werden die verfügbaren Aktien auf die Zeichnungswilligen verteilt. Dies geschieht im Verhältnis zu den Zeichnungsaufträgen. Oft kommt es auch vor, dass Kleinaktionäre zu 100% bedient werden und größere oder institutionelle Anleger anteilig sich die restlichen Aktien teilen.