Ein Offener Investmentfonds ist ein Investmentfonds, der keine vorher festgelegte Anzahl von Anteilen hat. Er gibt kontinuierlich neue Anteilszertifikate heraus (sofern Nachfrage besteht) und nimmt sie auch wieder zurück.

Der Wert eines Zertifikats ergibt sich anteilig aus dem Vermögenswert des Fonds und der Barbestände. Er wird von den Fondsgesellschaften (Kapital­verwaltungs­gesellschaft) täglich anhand von aktuellen Kursen ermittelt und veröffentlicht. Hierbei wird zwischen Ausgabe- und Rücknahmekurs eines Fondsanteils unterschieden.

Diese Investmentgesellschaft sammelt also das Geld der Anleger, bündelt es in einem Sondervermögen "dem Investmentfonds" und investiert es in einem oder mehreren Anlagebereichen. Die Anlagebereiche werden durch die Fondsstrategie (Anlageprinzipien) vorgegeben und drücken sich meist auch im Namen des Fonds aus. Die Anteilscheine können in der Regel börsentäglich gehandelt werden. Das Geld im Fonds wird nach vorher festgelegten Anlageprinzipien z. B. in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt. Investmentfonds müssen im Regelfall bei der Geldanlage den Grundsatz der Risikomischung beachten, das heißt es darf nicht das gesamte Fondsvermögen in nur eine Aktie oder nur eine Immobilie investiert werden. Durch die Streuung des Geldes auf verschiedene Anlagegegenstände (Diversifikation) wird das Anlagerisiko reduziert.
Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Bei offenen Immobilienfonds gilt eine juristische Besonderheit: Hier ist die Investmentgesellschaft formal Eigentümerin des Fondsvermögens und wird deshalb als Eigentümerin der Immobilien ins Grundbuch eingetragen.
Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapital­anlage­gesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste.

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