Bei einer Verpfändung bekommt der Kreditgeber im Austausch gegen den Kreditbetrag ein Pfand, das die Rückzahlung des Kredits absichern soll. Üblicherweise werden als Kreditsicherheit nur bewegliche Sachen verpfändet. Dies können z.B. bestimmte Wertpapiere, Guthaben oder Edelmetalle sein.
Bei der Verpfändung steht im Gegensatz zur Sicherungsübereignung das Sicherungsgut dem Eigentümer nicht mehr zur Verfügung. Er bleibt jedoch Eigentümer, lediglich der Besitzer wechselt.