Ein Kreditinstitut oder Geldinstitut ist ein Unternehmen, das Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreibt
In Deutschland ist dies in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) vom Gesetzgeber definiert. Die Gesamtheit aller Kreditinstitute werden unter dem Begriff Bankwesen, auch Kreditwesen, zusammengefasst. "Kreditinstitut" und "Aktiengesellschaft vorherrschend. Banken weisen unter ihnen die längste Geschichte auf. Schon 6000 v. Chr. sind Leihgeschäfte nachweisbar. Das Bankensystem als die Gesamtheit aller Kreditinstitute eines Staates übernimmt in einer Volkswirtschaft die Versorgung der Marktteilnehmer mit allen geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen. Hierzu zählt vorrangig die Durchführung des Zahlungsverkehrs und auch die Durchführung aller Börsengeschäfte (Wertpapiertransaktionen).