Die Unternehmensbewertung beschreibt die Wertfindung ganzer Unternehmungen für unterschiedliche Zwecke. Meistens sind Kauf und Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen Anlass für eine Unternehmensbewertung.
Zum Teil verlangen auch Kreditgeber vor ihrem Engagement eine entsprechende Bewertung der Unternehmung. Es gibt im Steuerrecht auch festgelegt Anlässe (Hauptfeststellung, Erbschaft- und Schenkungsteuer), für eine Unternehmensbewertung.
Eine große Zahl Unternehmensbewertungsverfahren werden in der Betriebswirtschaftslehre diskutiert. Ein täglich stattfindendes Unternehmensbewertungsverfahren ist die Börsennotierung. Im Preis der Aktie spiegelt sich die abgezinste zukünftige Ertragserwartung eines Aktionärs wider. Multipliziert mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien, ergibt sich ein Unternehmenswert, der auch Börsenkapitalisierung genannt wird.
Betriebswirtschaftliche Verfahren werden in
- Substanzwertverfahren,
- Ertragswertverfahren und
- gemischte Verfahren unterschieden.
Substanzwertverfahren orientieren sich am Wert der einzelnen vorhandenen Vermögensgegenstände und ermitteln als Summe den Unternehmenswert.
Die Ertragswertverfahren stellen die größte Gruppe von Bewertungsverfahren dar und sind betriebswirtschaftlich am besten geeignet, den "wahren" Wert des Unternehmens zu ermitteln. Mit Hilfe von Verfahren der Investitionsrechnung werden die Unternehmenswerte i.d.R. als Kapitalwert errechnet. Unterschiedlich sind hauptsächlich die Größen, die in den Netto-Cash-flow eingehen. Hier sind der Gewinn, der Cash-flow, jeweils mit oder ohne Berücksichtigung von Risikokomponenten die häufigsten Ausgangsgrößen der Kapitalisierung.
Als "Praktikerverfahren" kommt oftmals (z. B. bei Veräußerung von Freiberuflerpraxen) ein einfaches Multiplikatorverfahren des Jahresumsatzes zum Zuge.
Als gemischtes Verfahren kommt insbesondere für steuerliche Zwecke das Stuttgarter Verfahren zur Anwendung.
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