English: Owner / Français: Droit de propriêtê

Der Begriff Inhaber bezeichnet im Schuldrecht und im Sachenrecht denjenigen, dem eine Forderung oder ein bestimmtes Recht zusteht.

Im Finanzbereich bezieht sich der Begriff "Inhaber" auf die Person oder das Unternehmen, das das Eigentum an einem Vermögenswert oder einer Forderung hat. Einige Beispiele für Inhaber sind:

Inhaber von Vermögenswerten haben in der Regel das Recht, über die Verwendung des Vermögenswerts zu entscheiden und von dessen Erträgen oder Zinsen zu profitieren. Inhaber von Schulden sind verpflichtet, die Schulden zurückzuzahlen und die darauf anfallenden Zinsen zu zahlen.

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