Der Jahresüberschuss ist das Periodenergebnis einer Unternehmung. Es entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (erhöht/vermindert um das außergewöhnliche Ergebnis) abzüglich Steuern:
Betriebsertrag (Umsatzerlöses etc.)
- Betriebsaufwand (Material, Abschreibungen, etc.)
+ Finanzertrag (Erträge aus Beteiligungen etc.)
- Finanzaufwand
+ außerordentliche Erträge
- außerordentliche Aufwendungen
- Steuern
= Jahresüberschuss (oder Jahresfehlbetrag)
Andere Definition:
Der Jahresüberschuß entspricht dem Gewinn eines Unternehmens nach dem Handelsrecht.
Er kann bei einer Erhöhung der Gewinnrücklagen einer AG (teilweise) im Unternehmen verbleiben oder im Rahmen einer Dividendenzahlung an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet die Hauptversammlung einer AG.