Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Weitere Voraussetzungen sind Nachhaltigkeit, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, Einnahmenerzielungsabsicht (§ 2 I UStG).
Unternehmen i.S. des UStG ist die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 I 2 UStG); danach kann ein Unternehmer (natürliche oder juristische Person) zwar einkommenssteuerlich mehrere Betriebe, umsatzsteuerlich jedoch nur ein einziges Unternehmen haben.
Leistungen von Betrieben desselben Unternehmers untereinander sind nichtsteuerbare Innenumsätze.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist jeder ein Unternehmer, der ein Unternehmen selbständig und aktiv führt. Die Grenzen sind jedoch nicht immer eindeutig erkennbar. So kann der angestellte Vorstand einer AG öffentlich durchaus als Unternehmer wahrgenommen werden, während jedoch tatsächlich der Haupteigner über den Aufsichtsrat die strategischen Entscheidungen fällt.