Lexikon V
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Der Verkauf ist ein Rechtsgeschäft, bei dem eine Sache oder ein Recht übereignet wird und im Gegenzug ein Entgelt gezahlt wird.
English: Sales management / Español: Vendedor / Português: Vendedor / Français: Vendeur
Ein Verkäufer, gelegentlich auch Detailhandelsfachmann bzw. Detailhandelsfachfrau genannt, ist mit der Abwicklung des Verkaufs beauftragt.
Der Verkaufspreis ist der Preis, den ein Unternehmen für seine Produkte oder Dienstleistungen festlegt, um Gewinn zu erzielen. Im Finanzkontext ist der Verkaufspreis eine wichtige Kennzahl für Unternehmen, da er Auskunft darüber gibt, wie viel ein Unternehmen für seine Produkte oder Dienstleistungen verlangen muss, um profitabel zu sein.
Ein Verkaufsprospekt beschreibt die Eigenschaften der zum Verkauf angebotenen Investmentanteile bzw. Jungen Aktien.
Das Wort "Verlust" bezieht sich auf den Unterschied zwischen dem, was jemand für etwas ausgegeben hat, und dem, was er dafür erhält. Wenn jemand weniger Geld bekommt, als er für etwas ausgegeben hat, hat er einen Verlust.
Im Finanzkontext bezieht sich der Begriff "Vermieter" auf eine Person oder eine Organisation, die Eigentümer eines oder mehrerer Mietobjekte ist. Der Vermieter verdient Einkommen durch die Vermietung von Immobilien an Mieter.
Unter Vermietung versteht man die Überlassung von Sachen (Gegenständen oder Immobilien) gegen eine finanzielle Gegenleistung (Miete). Bei Schiffen nennt man diese Gegenleistung "Charter". Erfolgt die Überlassung ohne Gegenleistung, spricht man von "Ausleihe".
Im Finanzkontext bezieht sich der Begriff 'Vermittler' auf eine Person oder ein Unternehmen, das als Bindeglied zwischen Käufern und Verkäufern von Finanzprodukten und -dienstleistungen agiert. Ein Vermittler kann verschiedene Rollen übernehmen, wie zum Beispiel die Vermittlung von Versicherungen, die Beratung bei der Auswahl von Investmentfonds oder die Vermittlung von Krediten..
Der Vermögensgegenstand ist ein Rechtsbegriff des Handelsrechts, mit dem alle materiellen und immateriellen bilanzierungsfähigen Sachen und Rechte bezeichnet werden.
Nicht jeder Vermögensgegenstand gelangt durch Aktivierung in die Bilanz. Ob ein solcher Vermögensgegenstand in der Bilanz zu aktivieren ist, ergibt sich aus den handelsrechtlichen Vorschriften. Auch wenn in § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB mit dem Vollständigkeitsgebot eigentlich eine Verpflichtung zur vollständigen bilanziellen Erfassung aller Vermögensgegenstände kodifiziert ist, gibt es hiervon zahlreiche Ausnahmeregelungen.
Vermögensverwalter sind Personen oder Institutionen, die das Kapitalvermögen von wohlhabenden Privatpersonen oder Unternehmen verwalten.
Als Vermögensverwaltung wird die Dienstleistung bezeichnet, die sich mit der Verwaltung des Finanzvermögens befasst. Alternativ wird diese Tätigkeit durch das Bankenaufsichtsrecht als Finanzportfolioverwaltung bezeichnet. In Deutschland und anderen Ländern ist außerdem die englische Bezeichnung Asset Management geläufig.
Englisch: Company savings plan/ Spanisch: Prestaciones de ahorro de la empresa/ Portugiesisch: Benefícios de poupança da empresa/ Französisch: Avantages d'épargne de l'entreprise/ Italienisch: Prestazioni di risparmio aziendale/
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die ein Arbeitgeber zugunsten seiner Mitarbeiter anlegt.
Bei einer Verpfändung bekommt der Kreditgeber im Austausch gegen den Kreditbetrag ein Pfand, das die Rückzahlung des Kredits absichern soll. Üblicherweise werden als Kreditsicherheit nur bewegliche Sachen verpfändet. Dies können z.B. bestimmte Wertpapiere, Guthaben oder Edelmetalle sein.
Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuradeur), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber). In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.
Der Begriff Versicherung hat grundsätzlich zwei Bedeutungen. Zum einen steht er für den Vertrag, der ein bestimmtes Risiko abdecken soll, zum Anderen wird der Vertragspartner, der das Risiko übernimmt, als Versicherung (oder Versicherer) bezeichnet.