Lexikon V
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Die Vorbörse betrifft den Wertpapierhandel, der vor der eigentlichen Börsensitzung zwischen den Banken und Händlern ohne Börsenaufsicht stattfindet.
Die Vorkopplung ist Teil der Unternehmensplanung. Aus zukünftigen (also angenommenen, vermuteten, extrapolierten oder vorgegebenen) Ereignissen werden Maßnahmen für die Gegenwart abgeleitet.
Eine Vorratsaktie ist eine Aktie, die noch der entsprechenden AG gehört. Sie werden auch Verwertungsaktien bzw. Verwaltungsaktien genannt.
Das Vorratsvermögen, auch als Umlaufvermögen oder Lagerbestand bezeichnet, ist ein wichtiger Begriff im Finanzwesen und der Buchhaltung. Es bezieht sich auf die Waren oder Rohstoffe, die ein Unternehmen auf Lager hält, um sie in seinen normalen Geschäftstätigkeiten zu verwenden, zu produzieren oder zu verkaufen. Vorratsvermögen stellt einen wesentlichen Bestandteil der betrieblichen Aktiva eines Unternehmens dar und spielt eine entscheidende Rolle in der Bilanzierung und finanziellen Gesundheit eines Unternehmens.
Der Vorstand stellt die Geschäftsführung innerhalb einer AG dar und wird durch den Aufsichtsrat bestellt.
Die in Rechnungen eines Lieferanten enthaltene Umsatzsteuer nennt sich aus Sicht des belieferten Unternehmens Vorsteuer.
Ein Vorzugsaktie (kurz auch "Vorzüge" genannt) ist eine Aktie mit Vorrechten bei der Gewinnverteilung.