Lexikon V
Lexikon V
Das Volkseinkommen ist die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die in einem bestimmten Zeitraum (gewöhnlich ein Jahr) den Bewohnern eines Landes (Inländerprinzip) zugeflossen sind.
Eine Volkswirtschaft besteht aus allen in einem Wirtschaftsraum aktiven Wirtschaftszweigen
Vollkostenrechnung ist die Ausgestaltungsform der Kostenrechnung, in der alle Kosten des Unternehmens auf die einzelnen Produkte und Dienstleistungen verrechnet werden.
Die Vorbörse betrifft den Wertpapierhandel, der vor der eigentlichen Börsensitzung zwischen den Banken und Händlern ohne Börsenaufsicht stattfindet.
Die Vorkopplung ist Teil der Unternehmensplanung. Aus zukünftigen (also angenommenen, vermuteten, extrapolierten oder vorgegebenen) Ereignissen werden Maßnahmen für die Gegenwart abgeleitet.
Eine Vorratsaktie ist eine Aktie, die noch der entsprechenden AG gehört. Sie werden auch Verwertungsaktien bzw. Verwaltungsaktien genannt.
Der Vorstand stellt die Geschäftsführung innerhalb einer AG dar und wird durch den Aufsichtsrat bestellt.
Die in Rechnungen eines Lieferanten enthaltene Umsatzsteuer nennt sich aus Sicht des belieferten Unternehmens Vorsteuer.
Ein Vorzugsaktie (kurz auch "Vorzüge" genannt) ist eine Aktie mit Vorrechten bei der Gewinnverteilung.
Seite 3 von 3