Der Kauf ist die einem Kaufvertrag zugrunde liegende Handlung. Jeder Kauf besteht aus dem Angebot (meist des Verkäufers) und der Annahme durch den Käufer. Angebot und Annahme bilden den Kaufvertrag.

Die meisten Kaufverträge sind formlos. Wenn ein Bäcker seine Brötchen ausstellt und ein Preisschild dazu stellt, dann ist das ein Angebot. Allerdings gibt es auch Meinungen, die besagen, dass das Anbieten von Waren lediglich eine "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" sei. In diesem Fall macht der Käufer das Angebot "Ich hätte gerne drei Brötchen" und der Verkäufer nimmt das Angebot durch das Einpacken in eine Tüte an.

Bestimmte Käufe bedürfen der Schriftform und einer notariellen Beurkundung (Immobilien). Nach einem Kauf wird man Eigentümer des gekauften Gegenstands.

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