Als Eigenkapital bezeichnet die Betriebswirtschaftslehre jene Mittel, die von den Eigentümern einer Unternehmung zu deren Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen wurden.

Unter "Mittel" ist meist Geld zu verstehen. Denkbar sind aber auch Sacheinlagen oder nicht reale Werte (Patente, Know-How, Ansehen, etc.).

Wer eine Firma gründen will, sollte (muss) einen Teil der Investitionssumme mit Eigenkapital finanzieren. Bei bestehenden Unternehmen muss Eigenkapital zugeführt werden, wenn aufgrund eines hohen Verschuldungsgrades kein weiteres Fremdkapital beschafft werden kann.

Ist das Eigenkapital 0 oder negativ ist es "aufgebraucht" und man spricht von Überschuldung.


Andere Definition:
Das Eigenkapital (Eigenmittel) sind diejenigen Mittel, die in das Unternehmen neben der Fremdfinanzierung vom Inhaber/Gesellschafter eingebracht wurden. Nicht entnommene Gewinne werden dem Eigenkapital hinzugerechnet. Bei einer Unternehmensgründung können bare Eigenmittel und/oder Sacheinlagen eingebracht werden.


Andere Definition:

Das Eigenkapital ist das bilanziell ausgewiesene Grundkapital einer Kapitalgesellschaft zuzüglich der Rücklagen und des Gewinnvortrags. Das Eigenkapital ist damit das haftende Kapital einer Kapitalgesellschaft und muss immer im Plus liegen, andernfalls die Gesellschaft Konkurs ist. Da keine Verpflichtung der Gesellschaft gibt, dieses Kapital jemals zurückzuzahlen (anders als beim Fremdkapital), ist das Eigenkapital auch die ideale Finanzierungsquelle für langfristiges Anlagevermögen (Immobilien, Produktionsanlagen, etc.). Bilanzanalysten achten gern darauf, dass die Dauer der Kapitalbindung auf der Aktivseite einer Bilanz in etwa auch der Dauer der Verpflichtung auf der Passivseite entspricht.


Buchliste: Eigenkapital

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