Lexikon K
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Englisch: Small and Medium Enterprises (SME)
Der Begriff "Kleine und mittlere Unternehmen" (KMU) ist die offizielle Definition von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, deren Fremdkapital oder Stimmenanteile zu weniger als 25% von einem oder mehreren Unternehmen gehalten werden, die selbst nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten.
Eine Tagestendenz der Börse oder eines Wertpapiers wird als knapp behauptet eingestuft, wenn sich die Kurse unwesentlich unter dem Vortagesniveau bewegen.
Ein Koinvestor ist ein Zweitinvestor bei umfangreichen Investitionen. Bei größeren Investionsvorhaben werden oft zwei oder mehrere VC-Gesellschaften mit der Finanzierung betraut,
Eine Kombizinsanleihe ist eine Anleiheform mit gestaffeltem Zinssatz, dessen Muster bereits bei der Emission vereinbart wird und von den Entwicklungen am Kapitalmarkt unabhängig ist.
Ein Kommanditaktionär ist ein Aktionär einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) benötigt man mindestens einen Komplementär (persönlichen Vollhafter) und einen Kommanditisten (haftet nur in Höhe seiner Einlage). Die Firma der Kommanditgesellschaft muss wenigstens den Namen eines persönlich haftenden Gesellschafters mit einem Zusatz enthalten, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet, z.B. Müller & Co.
Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft mit Elementen einer Personengesellschaft.
Der Kommanditist ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der nur bis zur Höhe seiner Einlagen haftet.
Bei einem Kommissionsgeschäft werden Wertpapiere im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung gehandelt.
Eine Kommunalanleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier, das von Kommunen (Städten, Gemeinden etc.) zu ihrer Finanzierung begeben werden.
Eine Kommunalobligation ist eine überholte Bezeichnung für Pfandbriefe der Öffentlichen Hand (Kommunen, Städte).
Eine Kompensation im Wertpapiergeschäft bedeutet, dass eine Bank die Abwicklung von Käufen und Verkäufen des selben Wertpapiers ohne die Börse durchführt.
Ein Komplementär ist der persönlich, d.h. mit seinem ganzen Vermögen haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.
Der Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren (Konkursordnung), um die Konkursgläubiger durch Aufteilung des gesamten Vermögens(Konkursmasse) des Gemeinschuldners anteilig zu befriedigen, wenn dieser zahlungsunfähig geworden ist (Zahlungseinstellung). Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ist auch die bilanzielle Überschuldung ein Konkursgrund.
Als Konsolidierung bezeichnet man das Nachgeben von Aktienkursen nach einem u.U. starken vorangegangenen Kursanstieg.
Eine Konsortialbank ist eine teilnehmende Bank in einem --->Konsortium
Der Konsortialführer ist das führende Institut im Rahmen eines Emissions-Konsortiums.
ein Konsortium ist eine Gruppe von Partnern aus dem öffentlichen bzw. privaten Sektor, die zur Entwicklung eines Projekts zusammenarbeiten,
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