Lexikon A
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Ein Ausfallrisiko ist eine Bezeichnung für das Risiko, dass eine Forderung vom Schuldner nicht gedeckt werden könnte.
Ein Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen anfällt.
Auslandanleihen (ohne "s") ist eine laut Duden nicht zulässige Schreibweise. --->Auslandsanleihe
Im Bezug auf Ausländische Fonds wird steuerlich unterschieden zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds:
Eine Auslandsanleihe ist eine von einem ausländischen Emittenten ausgegebenen Anleihe.
Eine Auslosung von Anleihen ist ein Tilgungsverfahren bei Anleihen, bei dem der Rückzahlungsbetrag in Raten (Teilquoten) getilgt wird.
Ausschüttende Fonds sind Fonds. die am Ende des Fondsgeschäftsjahres ihre Erträge an die Anteilseigner ausschütten.
Eine Ausschüttung besteht aus den Dividenden, Zinsen, Bonifikationen, Gratisaktien sowie Verkaufserlösen, die an die Anteilseigner ausgeschüttet werden.
Die Außenstände eines Unternehmens sind Forderungen gegenüber Kunden. Werden Außenstände nicht rechtzeitig bezahlt, sollte das Unternehmen deren Bezahlung anmahnen, damit die Liquidität erhalten bleibt.
Ein Außerbörslicher Handel ist eine spezielle Handelsform. Sie findet außerhalb der offiziellen Handelszeiten einer Börse statt, in der Regel als Telefonverkehr.
Eine außerordentliche Hauptversammlung ist eine Bezeichnung für jede Hauptversammlung, die außerhalb des jährlichen Turnus der ordentlichen Hauptversammlung einberufen wird.
Das Aussetzen der Kursnotierung ist eine Maßnahme in speziellen Sondersituationen (z.B. bei wichtigen Unternehmensmeldungen/ Übernahmeangeboten, etc.). Dabei kann die Notierung eines Wertpapiers durch die Börsengeschäftsführung vor allem zum Schutz des Publikums vom Handel ausgesetzt werden.
Mit einer Ausübungsanzeige signalisiert der Optionsbesitzer, dass er das mit der Option verbundene Wahlrecht in Anspruch nimmt und seine Option ausübt.
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